Zimmermann direkt
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hz@hermannzimmermann.de
WERDEGANG
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Mit Zulassung zur Anwaltschaft am 25.März 1982 - vor mehr als 43 Jahren - habe ich meine Anwaltskanzlei in Marburg gegründet
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Seit 1998 und damit seit fast 30 Jahren bin ich Fachanwalt für Familienrecht
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Seit 2016 nehme ich ausschließlich Scheidungsmandate an, und zwar bevorzugt einvernehmliche Scheidungen.
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Ich verfüge über Zusatzqualifikationen als Mediator und Familienmediator.
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Mit einem Team von ebenfalls spezialisierten Mitarbeiterinnen betreue ich Jahr für Jahr hohe Fallzahlen einvernehmlicher und streitiger Scheidungen.

WIRKUNGSKEIS
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Ich bin mit Schwerpunkt im Landkreis Marburg-Biedenkopf, ansonsten aber auch überregional, tätig. Regelmäßig trete ich bei folgenden Familiengerichten auf:

  • Marburg (auch zuständig für Ebsdorfergrund, Lahntal, Cölbe, Fronhausen u.a.)
  • Biedenkopf (auch zuständig für Frankenberg und Gladenbach)
  • Kirchhain (auch zuständig für Amöneburg, Neustadt und Stadtallendorf)
  • Giessen
  • Bad Berleburg (auch zuständig für Bad Laasphe
  • Frankfurt

WAS ERWARTET SIE BEI UNS?

Bereits im Erstberatungsgespräch werde ich Ihre Fragen im Wesentlichen beantworten können. Dazu erhalten Sie zuverlässige Kosteneinschätzungen. Im Falle einvernehmlicher Scheidungen (bei uns häufig sogar in der Variante "Scheidung mit nur einem Anwalt") können wir die zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten in der Regel auf den Cent genau voraussagen.

Nachstehend einige typische Fragen, die sich in einer Trennungssituation stellen:

- Wie lange dauert ein Scheidungsverfahren?

- Muss das Trennungsjahr eingehalten werden?

- Reicht es, wenn wir in gleicher Wohnung bereits längere Zeit von "Tisch und Bett" getrennt gelebt haben?

- Wie hoch werden die Gerichts- und Anwaltskosten sein?

- Kann ich Verfahrenskostenhilfe bekommen, so dass der Staat meine Kosten übernimmt?

- Was wird aus dem Sorgerecht bzw. Umgangsrecht für die Kinder?

- Welche Unterhaltsansprüche haben die Kinder?

- Was geschieht mit dem gemeinsamen Haus bzw. der gemeinsamen Wohnung? Muss ich ausziehen bzw. kann ich verlangen, dass meine Ehepartner auszieht?

- Bekomme ich selbst Unterhalt? Muss ich Unterhalt zahlen?

- Wie wird der Hausrat aufgeteilt, wer bekommt das Auto?

- Habe ich Ansprüche auf Zugewinnausgleich bzw. werde ich Zugewinnausgleich zahlen müssen?

- Was bedeutet Versorgungsausgleich und wird meine Rente dadurch mehr oder weniger? Muss der Versorgungsausgleich unbedingt durchgeführt werden oder kann man darauf verzichten?

. Wie kann man eine Scheidung beschleunigen?

Einige grundsätzliche Antworten auf diese Fragen finden Sie bereits auf den nachfolgenden Seiten. Aber das persönliche Gespräch ist nicht zu ersetzen. Jeder Fall ist anders. Bei uns bleiben keine Fragen unbeantwortet. Bei Bedarf, d.h. im Fall von rechtlich sehr schwierigen Konstellationen, erarbeiten wir für Sie schriftliche Rechtsgutachten.

WIE ERREICHEN SIE UNS?

Die telefonische Kontaktaufnahme erfolgt über die Telefonnummer 06421-17100 (erreichbar Montag bis Donnerstag jeweils von 9:00 - 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr.