Zimmermann direkt
0170-1817100

hz@hermannzimmermann.de

Der Ablauf eines Scheidungsmandats

Bei uns beginnt ein Scheidungsmandat in der Regel mit einem Kennenlerngespräch, einer sehr persönlichen Erstberatung.

Diese Erstberatung beginnt zunächst damit, dass Sie berichten, in welcher Situation Sie sich aktuell befinden und welche finanziellen, rechtlichen und menschlichen Hintergründe bestehen. D.h.Ihnen wird zunächst einmal zugehört, um Ihre individuelle Situation in jeder Hinsicht voll erfassen und sich in Ihre Situation "hineinfühlen" zu können.

Diese Erstberatung dauert in der Regel eine Stunde, in schwierigen Fällen unter Umständen auch länger. Typische Fragen, wie sie in der Erstberatung gestellt und beantwortet werden, sind zum Beispiel:

-Darf der Partner von der Beratung wissen, sollen wir mit ihm bzw. ihr Kontakt aufnehmen, oder soll alles zunächst intern, streng vertraulich und absolut geheim bleiben?

- Ist das Trennungsjahr bereits abgelaufen? Zählt eine Trennung von Tisch und Bett unter einem Dach bereits als Trennungszeit, wie strikt muss die Trennung dafür gewesen sein?

- Kann und soll die Scheidung sogleich beim zuständigen Familiengericht eingereicht werden oder soll zunächst die weitere Entwicklung abgewartet werden?

- Lassen sich die Trennungs- und Scheidungsfolgen gütlich und einverständlich lösen?

- Oder ist Streit mit der Gegenseite zu erwarten? Ist die Gegenseite bereits anwaltlich beraten und vertreten? Falls ja: Bei welchem Anwalt wird der andere Partner beraten und vertreten und wie ist dieser einzuschätzen?

Müssen unter Umständen wegen bestimmter Streitfragen (z.B.wegen der Kinder oder wegen der Wohnung oder wegen Unterhaltszahlungen) eilige familiengerichtliche Schritte eingeleitet werden?

Den Termin für Ihre persönliche Erstberatung vereinbaren Sie am besten durch einen Anruf in meinem Sekretariat. Das erreichen Sie über unsere Festnetznummer 06421-17100 von Montag bis Mittwoch jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 und von 14:00 bis 16:00 Uhr.

Oder Sie schreiben uns eine E-Mail mit der Telefonnummer, auf der wir Sie anrufen und einen Termin mit Ihnen abstimmen können.

Am Ende der Erstberatung wird gemeinsam mit Ihnen entschieden, ob es erst einmal nur bei der Beratung bleibt oder ob weitere Termine bzw. konkrete Schritte in Richtung Gegenseite erforderlich sind.

Erfahrungsgemäß ist die Verfahrensdauer bei einvernehmlichen Scheidungen eher kurz, bei streitigen Scheidungen eher lang.

Ohne Versorgungsausgleich kann die Ehe durchaus in 6-12 Wochen geschieden sein, mit Versorgungsausgleich dauert es in der Regel ein Jahr und länger. Das Scheidungsverfahren mit Versorgungsausgleich (d,h. mit Teilung der in der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften), kann aber auch deutlich beschleunigt werden, wenn beide Partner schon im Vorfeld des gerichtlichen Scheidungsverfahrens bei der gesetzlichen Rentenversicherung DRV Anträge auf Kontenklärung stellen, dafür ist der Vordruck V0100 zu verwenden, den Sie sich jederzeit als Download von der Webseite www.deutsche-rentenversicherung.de herunterladen können.

Sind sich die getrennten Partner bereits über alles einig, kann die Scheidung meist einvernehmlich und kostensparend als Scheidung mit nur einem Anwalt durchgeführt werden. Soweit dafür noch einzelne Regelungen getroffen werden müssen (z.B. Ausschluss des Versorgungsausgleiches, notwendig nur bei mehr als dreijähriger Ehedauer), arbeiten wir eng mit Notaren zusammen, die dies dann in eine verbindliche, rechtsgültige Form bringen können.

Auch bei streitigen oder hochstreitigen Scheidungen ist es oft die bessere und schnellere Lösung, mit der anderen Seite eine gütliche Lösung zu finden.