Zimmermann direkt
0170-1817100

hz@hermannzimmermann.de

Spezialisiert auf Scheidungen mit 42 Jahren Berufserfahrung.

Wenn möglich einvernehmlich, wenn nötig streitig.

Telefon 06421-17100

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Mein Name ist Hermann Hans Hugo Zimmermann, ich bin Scheidungsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator und Familienmediator. Mein Team und ich bearbeiten ausschließlich Scheidungsfälle, vorzugsweise einvernehmlich.

Sie befinden sich in einer Trennungs- und Scheidungssituation? Sie haben eiligen Beratungsbedarf? Als Spezialist für Scheidungen werde ich Ihre Fragen im Wesentlichen schon bei der Erstberatung beantworten können.

Wie erfolgt die Kontaktaufnahme zu uns?

Per E-Mail:

Wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen wollen, können Sie uns über unser Kontaktformular eine E-Mail schreiben, wir werden darauf zeitnah antworten.

Telefonisch:

Unser Sekretariat in Marburg mit der Nummer 06421-17100 erreichen Sie von Montag bis Donnerstag jeweils von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr. Freitags und am Wochenende ist die Kanzlei geschlossen.

Im Notfall:

In dringenden - keinen Aufschub duldenden - Fällen erreichen Sie mich direkt und persönlich auch außerhalb der Geschäftszeiten telefonisch bzw. per SMS oder WhatsApp über die Mobilnummer 0170-1817100.

Die Erstberatung dauert im Regelfall eine Stunde und klärt Ihre rechtliche, wirtschaftliche und menschliche Situation bei Trennung und Scheidung.

Auf Wunsch können Sie auch bereits zuverlässige Kosteneinschätzungen erhalten. Im Falle einvernehmlicher Scheidungen (bei uns häufig sogar in der Variante "Scheidung mit nur einem Anwalt") können wir die im gerichtlichen Scheidungsverfahren zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten in der Regel auf den Cent genau voraussagen. Die Kosten vorheriger oder parallel laufender außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeiten hängen davon ab, um welche Streitthemen mit welchen sog. Gegenstandswerten gestritten wird und wie hoch der erforderliche Aufwand ist. Im Einzelfall und auf Wunsch kann auch ein Zeithonorar oder Festhonorar vereinbart werden. Die Erstberatung berechnet wir nicht gesondert, wenn es zur Übertragung eines Scheidungsmandats kommt.