Zimmermann direkt
0170-1817100

hz@hermannzimmermann.de

Scheidungsspezialist mit Herz für einvernehmliche Scheidungen

Nach 44 Berufsjahren als Scheidungsanwalt habe ich mich entschieden, in Zukunft ausschließlich einvernehmliche Scheidungen anzunehmen!

Telefon 06421-17100


"Zurück in die Zukunft" Hermann Hans Hugo Zimmermann (linke Seite 25.März 1982 rechte Seite 25.März 2025)


Mein Name ist Hermann Hans Hugo HILBERG-ZIMMERMANN, ich bin

- Scheidungsanwalt,
- Fachanwalt für Familienrecht,
- Mediator und Familienmediator

mit inzwischen 44 Jahren anwaltlicher Berufserfahrung. Mein Team und ich bearbeiten schon seit langem ausschließlich Scheidungsfälle und nun haben wir im 45.Kanzleijahr entschieden, unsere jahrzehntelange Erfahrung und unseres starkes Engagement fokussiert in den Dienst von solchen Mandanten bzw. Mandantinnen zu stellen, die Willens und in der Lage sind, mit unserer Hilfe nach gemeinsamen, fairen, ausgleichenden und friedlichen Lösungen zu suchen. Wer streiten will oder wem der Streit vom anderen aufgezwungen wird, kann von uns im Rahmen einer Erstberatung gezielte und jeweils speziell auf den Einzelfall zugeschnitte Empfehlungen an andere Fachanwaltskollegen bzw. Fachanwaltskolleginnen erhalten. So oder so werden wir für diese Erstberatung:

- in der Sie zu allen Trennungs- und Scheidungsfolgen bereits fundierte Einschätzungen erwarten können,

- und für die in der Regel ca. eine Stunde benötigt wird (in sehr komplexen Fällen aber unter Umständen auch deutlich mehr)

unabhängig vom Zeitaufwand pauschal 250,00 € netto = 297,50 € abrechnen.

Wie erfolgt die Kontaktaufnahme zu uns?

Per E-Mail:

Wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen wollen, können Sie uns über unser Kontaktformular eine E-Mail schreiben, wir werden darauf zeitnah antworten.

Der nachstehende Link führt Sie zu unserem E-Mail-Kontaktformular:

Kontakt zum Rechtsanwalt für Familienrecht aufnehmen >>>

Telefonisch:

Unsere Telefonzentrale mit der Nummer 06421-17100 erreichen Sie von Montag bis Mittwoch jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Was genau erwartet Sie bei unserer Erstberatung?

Wie zuvor bereits erwähnt, dauert die Erstberatung im Regelfall mindestens eine Stunde, bei komplexen Sachverhalten reservieren wir im Vorhinein aber schon vorsorglich wesentlich mehr Zeit! Aufgrund meiner jahrzehntelangen Erfahrung in Scheidungs- und Scheidungsfolgenverfahren bei den regionalen Familiengerichten in Marburg, Biedenkopf, Kirchhain, wie aber auch bei überregionalen Familiengerichten, können Sie von mir bereits in der Erstberatung zu allen Fragen und Themen bereits fundierte Einschätzungen erwarten. Wir klären Ihre rechtliche und wirtschaftliche Situation, wobei IMMER auch die menschliche Situation und die psychische Belastung in dieser schweren Lebensphase ausführlich besprochen und in ALLE ÜBERLEGUNGEN mit einbezogen wird.

Niemand hat etwas von einem jahrelangen Rosenkrieg, der im Zweifel Familien noch mehr zerstört und am Ende mehr kosten kann, als das, worum gestritten worden ist! Das längste Scheidungsverfahren, was der Unterzeichner je geführt hatte, dauerte 17 Jahre und füllte am Ende auch 17 Leitzorner, am Ende zahlten beide Eheleute an Gerichtskosten,an Sachverständigenkosten und an Anwaltskosten mehr, als das Steitvolumen zum Unterhalt und zum Zugewinn ausgemacht hätte.Schlimmer noch: Die Familie wurde durch diesen "Rosenkrieg" vollkommen und endgültig zerstört, der geschieden Ehemann verlor jeden Kontakt zu seinen Söhnen und deren Kindern, die geschiedene Ehefrau zur Tochter und deren Kindern.

Ein weiterer Vorteil für Mandantinnen und Mandanten, die bereit sind, mit uns an einvernehmlichen Lösungen mit der Gegenseit mitzuwirken: Im Falle einvernehmlicher Scheidungen (bei uns häufig sogar in der Variante "Scheidung mit nur einem Anwalt") können wir die im gerichtlichen Scheidungsverfahren zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten in der Regel auf den Cent genau voraussagen. Die Kosten vorheriger oder parallel laufender außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit hängen davon ab, um welche Themen es geht, wie deren wirtschaftliche Bedeutung ist und wie aufwändig es ist, bei diesen Themen zu einer außergerichtlichen Eingung zuz kommen. Auch hier können wir zu Beginn eine Einschätzung abgeben.