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Scheidungsspezialist mit Herz für einvernehmliche Scheidungen

Nachh 44 Berufsjahren als Scheidungsanwalt habe ich mich entschieden, in Zukunft ausschließlich einvernehmliche Scheidungen anzunehmen!

Telefon 06421-17100


"Zurück in die Zukunft" Hermann Hans Hugo Zimmermann (linke Seite 25.März 1982 rechte Seite 25.März 2025)


Mein Name ist Hermann Hans Hugo ZIMMERMANN, ich bin Scheidungsanwalt, Fachanwalt für Familienrecht, Mediator und Familienmediator mit inzwischen 44 Jahren anwaltlicher Berufserfahrung. Mein Team und ich bearbeiten seit ca. 10 Jahren ausschließlich Scheidungsfälle und nun haben wir im 45 Kanzleijahr entschieden, unsere Erfahrung fortan ausschließlich einvernehmlichen Scheidungen zu widmen. Wer streiten will oder wem Streit aufgezwungen wird, kann von uns gezielte Empfehlungen an andere Kollegen oder Kolleginnen erhalten.

Sie befinden sich in einer Trennungs- und Scheidungssituation? Sie haben eiligen Beratungsbedarf? Als Spezialist werde ich Ihre Fragen im Wesentlichen schon bei der Erstberatung beantworten können.

Wie erfolgt die Kontaktaufnahme zu uns?

Per E-Mail:

Wenn Sie zu uns Kontakt aufnehmen wollen, können Sie uns über unser Kontaktformular eine E-Mail schreiben, wir werden darauf zeitnah antworten.

Der nachstehende Link führt Sie zu unserem E-Mail-Kontaktformular:

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Telefonisch:

Unsere Telefonzentrale mit der Nummer 06421-17100 erreichen Sie von Montag bis Mittwoch jeweils von 10:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr.

Was erwartet Sie bei unserer Erstberatung?

Die Erstberatung dauert im Regelfall eine Stunde und klärt Ihre rechtliche, wirtschaftliche und menschliche Situation bei Trennung und Scheidung.Und die Erstberatung klärt auch, wie die Aussichten stehen, mit der Gegenseite zu einer vollständig einvernehmlichen, außergerichtlichen Einigung zu kommen. Die Erstberatung berechnen wir mit 226,00 €.

Im Falle einvernehmlicher Scheidungen (bei uns häufig sogar in der Variante "Scheidung mit nur einem Anwalt") können wir die im gerichtlichen Scheidungsverfahren zu erwartenden Gerichts- und Anwaltskosten in der Regel auf den Cent genau voraussagen. Die Kosten vorheriger oder parallel laufender außergerichtlicher anwaltlicher Tätigkeit hängen davon ab, um welche Themen es geht, wie deren wirtschaftliche Bedeutung ist und wie aufwendig es ist, bei diesen Themen zu einer außergerichtlichen Eingung zuz kommen. Auch hier können wir zu Beginn eine Einschätzung abgeben.