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Versöhnung bei Trennung

Unterbrechen Versöhnungsversuche bzw. Versöhnungen das für die Scheidung erforderliche Trennungsjahr?

Kleiner, aber feiner Unterschied:
Versöhnungsversuche unterbrechen das Trennungsjahr nicht, auch wenn sie einige Wochen bzw. maximal drei Monate andauern, echte Versöhnungen aber schon, selbst wenn sie sehr kurz, im Extremfall nur einen Tag gedauert haben. Schon das OLG München (Urteil vom 29.06.1989, Az. 16 UF 854/89, veröffentlicht in FamRZ 1990, 885; ähnlich OLG Hamm, NJW-RR 86, 554) hatte eine sechszehntägige Versöhnungsphase in der Zeit vom 12.12.1988 bis zum 28.12.1988 – Weihnachten! – zum Anlass genommen, einen Neubeginn
des für die Scheidung... lesen Sie hier weiter






Eingestellt am 15.08.2012
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