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Die Scheidung mit nur einem Anwalt und "Blitzscheidung"

Die Scheidung mit nur einem Anwalt
Sehr häufig wird nach der „Scheidung mit nur einem Anwalt“ gefragt. Entgegen weit verbreiteter Meinung ist dies aber nicht in dem Sinne möglich, dass ein Anwalt beide Ehepartner berät und vertritt. Dies birgt die Gefahr einer Interessenkollision und ist auch berufsrechtlich unzulässig. Die Scheidung mit nur einem Anwalt kann aber so durchgeführt werden, dass das Mandatsverhältnis nur zu einem der Ehegatten begründet wird und der andere Ehegatte im Scheidungsverfahren ohne Anwalt auskommt. Er braucht der Scheidung dann bloß formlos zustimmen und die Angaben des anderen zur Trennung bestätigen. Dazu kann vereinbart werden, dass man sich die Kosten dieses einen Anwaltes am Ende teilt.Unter Umständen ist für diese Form der Scheidung noch ein notarieller Scheidungsfolgen-Vergleich erforderlich, der in der Regel aber deutlich geringere Kosten verursacht, als die Kosten eines zweiten Anwaltes. So kostet etwa der notarielle Ausschluss des Versorgungsausgleichs, der das Scheidungsverfahren erheblich vereinfacht, erheblich beschleunigt und erheblich verbilligt, i.d.R. nur vergleichsweise geringe Notargebühren. Die Scheidung mit nur einem Anwalt eignet sich in der Regel nur in den Fällen, in den sich die Beteiligten über alle Trennungs- und Scheidungsfolgen einig sind. Viele Eheleute wollen schlicht nur geschieden werden wollen, aber ansonsten wechselseitig keinerlei Ansprüche erheben.

"Blitzscheidung?"

Eine „Blitzscheidung“ im Sinne einer sehr schnellen Scheidung ist immer dann möglich, wenn sich die getrenntlebenden Ehegatten über alle Trennungs- und Scheidungsfolgen einig sind oder einig werden. Sehr viel der von uns durchgeführten Scheidungen erfolgen einvernehmlich. Wenn dabei auch auf den Versorgungsausgleich verzichtet werden kann, z.B. weil die Eheleute weniger als drei Jahre verheiratet sind oder ansonsten notariell darauf verzichten, vergehen zwischen Anwaltsauftrag, Einreichung der Scheidungsantragsschrift beim zuständigen Familiengericht und rechtskräftiger Scheidung häufig nur wenige Wochen.