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		<title>Kommentare zu Schonvermögen bei Verfahrenskostenhilfe deutlich angehoben </title>
		<link>http://www.marburg-scheidungsanwalt.de/Aktuelles</link>
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Bei Verfahrens- und Prozesskostenhilfe mindestens 5000 € Freibetrag Das sogenannte „Schonvermögen“ ist vom Gesetzgeber deutlich angehoben worden, für den Antragsteller/Antragstellerin sind es statt bisher 2600 € nun 5000 € und für...</description>
		<language>de-de</language>
		<pubDate>Thu, 01 Jan 1970 01:00:00 +0100</pubDate>
		<docs>http://blogs.law.harvard.edu/tech/rss</docs>
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