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Kinder von pflegebedürftigen Eltern werden entlastet

Kinder von pflegebedürftigen Eltern müssen für Pflegekosten aufkommen, wenn Rücklagen und Einkommen der Eltern nicht ausreichen. Diese Form des Verwandtenunterhalts nennt sich Elternunterhalt. Doch nun wurden ca. 275.000 Angehörige von pflegebedürftigen Menschen besser gestellt:

Am 01.01.2020 ist das Angehörigen-Entlastungsgesetz in Kraft getreten und soll unterhaltsverpflichtete Eltern und Kinder entlasten, wenn die Personen, denen sie Unterhalt zahlen, Leistungen der Hilfe zur Pflege oder andere Leistungen der Sozialhilfe erhalten.

In Zukunft wird auf das Einkommen der Angehörigen erst ab einem Jahresbetrag von mehr als 100.000 Euro zurückgegriffen. Diese Entlastung soll vor allem Kindern von pflegebedürftigen Eltern und Eltern von Kindern mit einer Behinderung dienen. Außerdem wurde auch ein Budget für Ausbildung eingeführt, damit Menschen mit Behinderungen in Ausbildung besser gefördert werden.

Die wichtigsten Änderungen:

  • Ausschluss der Unterhaltsheranziehung von Kindern pflegebedürftiger Eltern und von Eltern von volljährigen Kindern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro
  • unabhängig Teilhabeberatung (EUTB) für Betroffene wird weiterhin finanziert
  • Einführung eines Budgets für Ausbildung als (weitere) Alternative zu Werkstätten für behinderte Menschen
Die Einführung der Einkommensgrenze bewirkt, dass sich Kinder in ca. 90% aller Fälle nicht mehr an den Pflegekosten für ihre Eltern beteiligen müssen.

Neben der Einführung der Einkommensgrenze wurde auch der Selbstbehalt von Kindern gegenüber Eltern von bisher 1.800€ auf 2.000€ angehoben. Die Hälfte des darüber hinaus gehenden Einkommens verbleibt ebenfalls dem Kind. In diesem Selbstbehalt von 2.000€ sind insgesamt 700€ für Heizung und Unterkunft enthalten.


Eingestellt am 13.02.2020 von Rechtsanwalt H. Zimmermann
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