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Änderungen der "Düsseldorfer Tabelle" ab 01.01.2020

Die "Düsseldorfer Tabelle", eine Richtlinie zur Bemessung des angemessenen Unterhalts im Sinne des § 1610 BGB, die vom Oberlandesgericht Düsseldorf seit 1979 herausgegeben wird, ändert sich zum 01.01.2020.

Die Änderungen betreffen hauptsächlich die sogenannten Selbstbehalte, die zum ersten Mal seit 2015 ansteigen. Außerdem ändern sich die Bedarfssätze von minderjährigen und volljährigen Kindern und der Bedarf von Studierenden, die nicht mehr bei den Eltern wohnen. Dieser steigt von bisher 735 EUR auf 860 EUR an und umfasst 375 EUR Warmmiete.

Obwohl die Bedarfssätze für den Kindesunterhalt ansteigen, bedeutet das nicht automatisch, dass den Kindern mehr Geld zur Verfügung steht. Denn die Erhöhung der Selbstbehalte führt dazu, dass Eltern mit einem relativ geringen Einkommen mehr als zuvor für sich selbst behalten können.

Weitere Informationen finden Sie hier:
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/behoerde/presse/Presse_aktuell/20191216_PM_DueTab2020/index.php


Eingestellt am 19.09.2019 von Rechtsanwalt H. Zimmermann
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